Kosten

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Die Kosten für hoheitliche Vermessungen (Grundstücksvermessungen) richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO) vom 16. September 2011. Für die in der VermGebO aufgeführten öffentlichen Leistungen der Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens sind Gebühren nach den dort genannten Gebührensätzen zu erheben. Die VermGebO gilt für das ganze Land Brandenburg und ist zwingend von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wie auch den Kataster- und Vermessungsämtern anzuhalten. Die Höhe der tatsächlichen Vermessungsgebühren richtet sich immer nach dem fertigen Vermessungsergebnis und kann daher erst nach Beendigung der Amtshandlung ermittelt werden. Das Erstellen einer Kostenermittlung, die Beratung und die eventuell notwendige Ortsbesichtigung sind natürlich für Sie kostenlos.

Für eine Kostenanfrage stellen wir Ihnen unser Kostenschätzungsformular als PDF zum download bereit: Kostenschätzung.pdf

Sie können Ihre Anfrage auch direkt mit dem Onlineformular durchführen.

Weitere Angaben zu Kostenschätzungen finden Sie in den Hinweisen zum Kostenrecht (Hinweise zum Kostenrecht.pdf)